Ablauf:

 

Für eine Terminvereinbarung erreichen Sie mich Montag-Samstag von 09.30 Uhr bis 19.00 Uhr unter 0421 - 80 92 057.

 

Alternativ nutzen Sie gerne das Kontaktformular

  

Beratungen können telefonisch oder in meinen Räumlichkeiten in 28816 Stuhr b. Bremen stattfinden.

 

Meine Beratungsleistung gilt für den gesamten deutschsprachigen Raum, also auch Österreich/Schweiz.

 

 

 

 Honorar:

 

   Leistung  Dauer   Honorar
     
   Einzelgespräch, Beratung telefonisch oder persönlich   je 60 Minuten     89 €
      (inclusive 19% MwSt.)

 Das Beratungshonorar berechnet sich nach der tatsächlichen Dauer des Gesprächs (mindestens 60 Minuten).

 

 

       

     Folgetermine werden individuell nach Ihrem jeweiligen Bedarf und Ihren Wünschen vereinbart. 

 

  • Die Häufigkeit und Abstände der Beratung bestimmen nur Sie selbst.
  • Flexible Terminwahl und schneller Ersttermin.
  • Ihre Daten und Ihre Problematik werden bei keiner Krankenkasse gespeichert.
  • Keine Vorkasse, keine Pauschalpreise
  • Die Honorarrechnung erhalten Sie bequem per Post oder per E-Mail als PDF 

       

     Viele Klienten nutzen die telefonische Beratung und genießen folgende Vorteile:

  • Anonymität 
  • Keine Anfahrtswege
  • Flexible Terminvergabe
  • Viele Menschen können am Telefon freier über ihre Probleme sprechen.

      Keine Kostenübernahme der Krankenkassen

 

      Bitte beachten Sie, dass meine Beratungsleistung nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten 

      Krankenversicherungen oder von Beihilfeträgern enthalten ist und Sie somit als Selbstzahler auftreten. 

      Terminabsagen

 

      Ich arbeite nach einem langfristigen Bestellprinzip, d.h. Beratungstermine werden fest vergeben, starten zu

      der vereinbarten Zeit und sind ab 48 Std. vor Beginn verbindlich. 

 

      Anders als bei Ihrem Hausarzt, der in einer Stunde mehrere Patienten einbestellen kann, lässt sich ein

      Beratungstermin trotz hoher Nachfrage meist nicht kurzfristig nachbesetzen.

      Termine, die kurzfristig ohne erneute Terminvereinbarung oder gar nicht abgesagt wurden, werden

      - unabhängig vom Grund - in Rechnung gestellt. Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis.

 

      Verschwiegenheitspflicht

 

      Psychologische Beratungsgespräche unterliegen der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit nach

      StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und § 203 Abs. 4 Verletzung von Privatgeheimnissen.

       

 

 

 

 

 

 

 

        * Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz