Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischem Berater und dem/der Klienten/in als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

 

Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient/in das generelle Angebot des Psychologischen Beraters, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegebenen Verfahren wendet.

 

Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

 

 

 

§2 Inhalt des Beratungsvertrages

 

Der Psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Klienten/in in der Form, dass er Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Psychologischer Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des/der Klient/in entsprechen, sofern der/die Klient/in hierüber keine Entscheidung trifft.

 

Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der/die Klient/in die Anwendung der angebotenen Methoden ablehnt und nach anderen Methoden beraten werden will, hat er das dem Psychologischen Berater gegenüber zu erklären. Der Psychologische Berater bietet eine Beratungsdienstleistung außerhalb der Heilkunde und arbeitet mit

Kommunikationsmethoden aus einem therapeutischen Verfahren in nicht-therapeutischer Absicht und nicht-therapeutischer Weise.

Er stellt keine Diagnosen, darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

Die Beratungsdienstleistung ersetzt zu keinem Zeitpunkt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung.

 

 

 

§3 Mitwirkung des Klienten

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient/in nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des/der Klienten/in sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.

 

Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Klienten/in bestimmend sein. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der/die Klient/in die Beratungsinhalte verneint.

 

 

 

§4 Honorierung des Psychologischen Berater

 

Der Psychologische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Psychologischen Berater und dem/der Klienten/in vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Honorarliste des Psychologischen Beraters auf dessen Webseite aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse wie z.B. die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), GebüH ( Gebührenordnung für Heilpraktiker) oder GOP ( Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) gelten nicht.

 

Die Honorare der Beratung werden dem/der Klienten/in nach Abschluss der jeweiligen Beratung per Rechnung als PDF-Dokument per E-Mail oder postalisch zugestellt. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des/der Klienten/in sowie den Beratungszeitraum mit Angabe der angewandten Techniken. Das Zahlungsziel der Honorarrechnung beträgt 7 Tage ab Erhalt.

 

Wünscht der/die Klient/in keine Spezifizierung in der Rechnung, hat er dies dem Psychologischen Berater entsprechend mitzuteilen. Der/die Klient/in ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater keine Zulassung zu gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem/der Klient/in selber zu bezahlen, eine Kostenerstattung von anderen Trägern ist somit ausgeschlossen. 

 

 

 

§5 Nicht zustande kommende Termine

 

Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung eines Ausfallbetrages in Höhe des Honorarsatzes für eine Zeitstunde gemäß des zum Zeitpunkt der Absage gültigen Honorarsatzes des Psychologischen Beraters.

Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Klient/in zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist.

 

In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

 

Für Termine, die von Seiten des Psychologischen Beraters abgesagt werden müssen, wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.

Der/die Klient/in hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater.  Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Bei gänzlichem Ausfall des Termins durch Absage oder Verhinderung des Psychologischen Beraters werden ggf. bereits geleistete Zahlungen wieder zurückerstattet.

 

Sollte es auf Grund von Störungen im Kommunikationsnetz (Telefon/Internet) nicht möglich sein, eine terminierte Beratung durchzuführen, wird ein Ersatztermin vereinbart.

Falls der/die Klient/in die Annahme zur Wahrnehmung eines Ersatztermins verweigert, verpflichtet sich der/die Klient/in unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe einer Zeitstunde gemäß des zum Zeitpunkt der Absage gültigen Honorarsatzes des Psychologischen Beraters.

 

 

 

§6 Nicht voll in Anspruch genommene Leistungen

 

Sollte sich bei dem/der Klient/in ein Umstand dahingehend auswirken, dass eine bereits gebuchte Beratung nicht mehr gewünscht wird, tritt §5 in Kraft.

Für nicht voll in Anspruch genommene Zeiteinheiten kann für die nicht in Anspruch genommene Leistung keine anteilige Rückzahlungsforderung geltend gemacht werden.

 

 

 

§7 Apothekenpflichtige Arzneimittel

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln den Psychologischen Beratern nicht gestattet.

 

 

 

§8 Vertraulichkeit der Beratung

 

Der Psychologische Berater behandelt die Klientendaten streng vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des/der Klienten/in Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Klienten/in. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des/der Klienten/in erfolgt und anzunehmen ist, dass der/die Klient/in zustimmen wird.

 

Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise aufgrund einer Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

 

Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen den Psychologischen Berater oder dessen Berufsausübung stattfinden und der Psychologische Berater sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

 

Der Psychologische Berater führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem/der Klienten/in steht eine Einsicht in diese Handakte zu; er/sie kann diese Handakte auch zur Herausgabe verlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.

Sofern der/die Klient/in eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Psychologische Berater diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.

 

Mit zunehmender Vertrautheit sprechen Klienten sehr offen und tief über Ihr Erleben und erkennen manches über sich und ihr Leben.

Meine Pflicht zur Verschwiegenheit als Psychologischer Berater garantiert Ihnen, dass nichts, was während der Beratung ausgetauscht wird, an Dritte weitergegeben wird.

 

Für alle schriftlichen, telefonischen und persönlichen Kontakte können Sie von mir auf Wunsch eine schriftliche Schweigepflichterklärung erhalten.

 

 

 

§9 Eigenverantwortung des/der Klienten/in

 

Der Psychologische Berater weißt darauf hin, dass der/die Klient/in durch die Psychologische Beratung eine Verstärkung seiner/ihrer Gefühle erleben kann. Der Psychologische Berater berät und unterstützt den/die Klient/in gewissenhaft und verantwortungsvoll. Der/die Klient/in ist eigenverantwortlich, falls Er/Sie etwas nicht versteht oder umsetzen kann.

 

Sollten Missverständnisse auftauchen, so ist der/die Klient/in hiermit angehalten nachzufragen. Es können keine Schadenersatzansprüche, Minderungen der Rechnung oder Rückzahlungen geltend gemacht werden.

 

 

 

§10 Meinungsverschiedenheiten

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

 

 

§11 Verfügbarkeit des Dienstes

 

Der Psychologische Berater  übernimmt keine Garantie für eine ständige Verfügbarkeit dieses Dienstes. Der Psychologische Berater behält sich das Recht vor, den Service ohne Angabe von Gründen jederzeit wieder einzustellen.

 

 

 

§12 Bei Nichtzahlung

 

Zahlt der/die Klient/in das vereinbarte Honorar nicht und gerät nach Zahlungserinnerung und schriftlicher Mahnung gemäß §286 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verzug, wird die Forderung per gerichtlichem Mahnbescheid eingefordert oder gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen übergeben. In diesem Fall willigt der/die Klient/in ein, dass für die Abrechnung relevante Unterlagen und Daten an ein Mahngericht, einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassounternehmen übermittelt werden. Die entsprechende Rechtsgrundlage ergibt sich aus meiner Datenschutzerklärung, Punkt 5, Absatz "Umfang und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten".

 

 

§13 Veröffentlichte Kontaktdaten

 

Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften oder E-Mail Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam- Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

 

 

 

§14 Schlussbestimmung

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Der Psychologische Berater behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB zu ändern.

Stuhr, 05.04.2018